Naschen mit gutem Gewissen

Unsere Gute Laune Fruchtsaftbären stehen für höchste Qualität, die man schmeckt. Denn im Gegensatz zu anderen Mitbewerbern bestehen alle unsere Bärchen zwischen 20 – 40%  aus reinem, natürlichen Fruchtsaft – ohne umfruchten! 
 

✔ min. 20% echter Fruchtsaft
✔ ohne künstliche Farbstoffe
✔ Gluten- und laktosefrei

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Was bedeutet eigentlich Umfruchten?

Viele von euch haben den Begriff „Umfruchten“ bestimmt schon das ein oder andere Mal im Kontext von Gummibärchen oder anderen Lebensmitteln mit fruchtigem Geschmack gehört, doch was bedeutet Umfruchten eigentlich?  

Die heimliche Fruchtillusion

Umfruchten beschreibt einen bestimmten Prozess in der Lebensmittelindustrie, der sehr häufig Anwendung bei Produkten rund um einen fruchtigen Geschmack findet.
Hintergrund des Umfruchtens ist die Tatsache, dass bestimmte Früchte, wie beispielsweise Erdbeeren oder Kirschen in der Verwendung und der Herstellung mit deutlich höheren Kosten verbunden sind, als andere Früchte, wie beispielsweise Äpfel oder Cranberries. Somit werden preiswertere Früchte oftmals als Basis für ein Produkt verwendet, das später jedoch nicht mehr nach den tatsächlich verwendeten Früchten schmeckt. Grund hierfür ist das Umfruchten. Dieses beginnt, indem jene Basisfrüchte so lange intensiv gewässert werden, bis sie mit der Zeit ihren eigenen Geschmack fast vollständig verlieren. Anschließend werden diese Früchte dann durch die Zugabe von Aromen geschmacklich verändert, in der Regel in Geschmäckern von hochwertigeren Früchten.

Egal ob Säfte, Müslis oder Gummibärchen, ein Großteil vieler Produkte in denen ein bestimmter Anteil an Früchten enthalten ist, wurde durch Umfruchten geschmacklich aufgewertet. Somit zeigen die Etiketten auf der Verpackung häufig andere Früchte als die tatsächliche Zutatenliste zu vermuten lässt.

Wieso dürfen Hersteller umfruchten?

Nach dem im Juni 2015 erlassenem Urteil zum Irreführungsschutz bei Lebensmittelverpackungen des EuGHs darf die Verpackung eines Lebensmittels den Verbraucher über die enthaltenen Zutaten nicht in die Irre führen. Dementsprechend darf der Hersteller keine Zutaten auf der Verpackung abbilden, die nicht im Produkt enthalten sind.
Nichtdestotrotz dürfen die Hersteller nach dem Lebensmittelrecht diejenigen Zutaten auf der Verpackung bewerben, die im Produkt enthalten sind, auch wenn der Anteil nur kleiner als 1% beträgt. Hierbei zählen sogar Saftkonzentrate als wesentlicher Bestanteil einer Frucht, sodass nicht einmal die Frucht an sich in den Zutaten enthalten sein muss. Sobald also ein sehr geringer Anteil an Erdbeeren beispielsweise in Form von Konzentrat im Produkt enthalten sind, dürfen auf der Verpackung große frische Erdbeeren abgebildet werden.

Was bedeutet das für den Gute Laune Fruchtsaftbär?

Da unsere „Gute Laune Fruchtsaftbären“ im Vergleich zu vielen anderen Gummibärchen auf dem Markt nicht umgefruchtet werden, enthält jede Geschmacksrichtung mindestens 20 – 40 % sortenreinen Fruchtsaft. Dadurch haben unsere Bären eine sehr hohe Qualität, die durch einen sehr intensiven, sehr natürlichen und damit einzigartigen Geschmack zum Vorschein kommt. Du glaubst uns nicht? Dann überzeuge dich doch einfach selbst.

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